Dr. phil. Karolina Lutze Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie · Frankfurt

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Frankfurt am Main

Der zweite Weg zum Therapieplatz.

Diese Praxis hat keinen Kassensitz. Trotzdem führt ein gesetzlich geregelter Weg zur Behandlung: das Kostenerstattungsverfahren. Behandelt wird analytisch und tiefenpsychologisch fundiert.

Ruhiges Flussufer mit hängenden Weiden im weichen Morgenlicht
Stille am Wasser. Ein Bild für das, was hier Platz haben darf.
ApprobiertKinder- und Jugendlichen­psychotherapeutin
Zwei VerfahrenAnalytisch und tiefenpsychologisch fundiert
Drei SprachenDeutsch, Englisch und Polnisch
Kein KassensitzAbrechnung über Kostenerstattung

Die Arbeitsweise

Tiefe hat hier zwei Namen.

Zwei anerkannte Richtlinienverfahren mit einem gemeinsamen Ansatz: Es geht um die Gründe, die hinter einem Verhalten liegen.

01

Analyse mit Zeit

Die analytische Psychotherapie ist das gründliche Verfahren. Sie arbeitet die Konflikte auf, die hinter den Beschwerden liegen, und gibt diesem Prozess die Zeit, die er braucht.

02

Konzentriert auf den Kern

Die tiefenpsychologisch fundierte Therapie ist aus der Analyse entwickelt und enger gefasst. Sie arbeitet am zentralen Konflikt, mit klar umrissenen Zielen.

03

Einzeltherapie

Ihr Kind arbeitet allein mit der Therapeutin, in einem festen Rahmen mit verlässlichen Terminen. Gruppenangebote gibt es in dieser Praxis nicht.

04

Deutsch, Englisch, Polnisch

Gespräche sind in drei Sprachen möglich. Das hilft Familien, in denen zu Hause eine andere Sprache gesprochen wird.

Allee großer Bäume in einem Park, ein Weg führt auf ein Gebäude zu

Das Kostenerstattungsverfahren Auch der zweite Weg führt zum Ziel. Er ist im Sozialgesetz verankert, und er beginnt mit einem Antrag.

Die Kostenfrage, früh beantwortet

Diese Praxis hat keinen Kassensitz.

Gesetzlich Versicherte zahlen hier über das Kostenerstattungsverfahren. Das ist ein gesetzlich geregelter Weg: mit einem Antrag mehr und einer Entscheidung der Krankenkasse, die vor Beginn stehen muss.

01

Der gesetzliche Rahmen

§ 13 Abs. 3 SGB V erlaubt die Behandlung in einer Praxis ohne Kassensitz, wenn die Krankenkasse vorher schriftlich zustimmt.

02

Was Sie nachweisen

Dass Sie bei Therapeutinnen und Therapeuten mit Kassensitz keinen Platz gefunden haben. Die Krankenkasse braucht diesen Nachweis für ihre Entscheidung.

03

Was die Kasse entscheidet

Sie prüft den Antrag und erteilt eine Zusage oder eine Absage. Erst nach der Zusage läuft die Behandlung auf Kosten der Kasse.

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Was Sie gewinnen können

Viele Kassenpraxen haben lange Wartelisten. Das Verfahren kann die Zeit bis zum Behandlungsbeginn deutlich verkürzen.

Die Behandlerin

Dr. phil. Karolina Lutze

Approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, gelistet im offiziellen Praxisverzeichnis der Psychotherapeutenkammer Hessen.

Sie behandelt Kinder und Jugendliche in zwei anerkannten Verfahren – auf Deutsch, Englisch oder Polnisch.

Mehr über die Therapeutin

Flussufer mit einem großen Baum und Wiesenblumen im Vordergrund

Kontakt

Der zweite Weg beginnt mit einem Anruf.

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen und nennen Sie Ihre Versicherungsart. Die Praxis sagt Ihnen, wie es weitergeht.

0170 2960304

Telefonisch erreichbar: Mo, Mi und Do 15–18 Uhr sowie Fr 12–13 Uhr.*

Adresse und Sprechzeiten