Das Verfahren dieser Praxis
Woher das Symptom kommt.
Die Praxis arbeitet tiefenpsychologisch fundiert: ein anerkanntes Richtlinienverfahren, bei den Krankenkassen zugelassen.*
Gründe werden sichtbar.
Ein Symptom hat selten nur eine Oberfläche. Die Schulverweigerung, der Rückzug, der Zwang: Dahinter stehen Konflikte, Beziehungen und Erfahrungen, die oft unbewusst wirken.
Die tiefenpsychologisch fundierte Therapie macht diese Hintergründe sichtbar. Wer versteht, warum etwas geschieht, kann damit anders umgehen.
Was die Anerkennung bedeutet.
Es ist ein Richtlinienverfahren. Die Krankenkassen erkennen es an und übernehmen die Kosten, wenn eine Störung mit Krankheitswert vorliegt.
Die Behandlung folgt festen Regeln: diagnostische Sitzungen am Anfang, ein Antrag bei der Kasse, danach die eigentliche Therapie in einem überschaubaren Rahmen.
Bei KindernKinder sprechen selten in Sätzen über das, was sie belastet. Sie spielen, bauen und zeichnen. Die Therapie nimmt diese Sprache auf.
Bei JugendlichenJugendliche wollen ernst genommen werden. Im direkten Gespräch entsteht der Raum, in dem sich etwas verändern lässt.
Für die ElternEltern kennen ihr Kind am längsten. Sie bleiben Teil der Behandlung, mit Gesprächen, die zum Alter und Anlass passen.
Der Ablauf
Das Kennenlernen kommt vor dem Antrag.
Der Weg ist bei allen Richtlinienverfahren gleich und klar geregelt.
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Das Telefonat
Sie schildern kurz Ihr Anliegen. Die Praxis sagt, ob und wann ein erster Termin möglich ist.
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Der erste Termin vor Ort
In der Sprechstunde wird geklärt, was vorliegt und ob eine Behandlung angezeigt ist.
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Die Kennenlernsitzungen
Einige Sitzungen auf Probe. Kind oder Jugendliche und Therapeutin prüfen, ob die Zusammenarbeit trägt.
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Die Zusage der Kasse
Die Therapeutin stellt den Antrag bei der Krankenkasse. Nach der Bewilligung beginnt die Behandlung in regelmäßigen Sitzungen.
* Die Verfahrensbezeichnung stammt aus einem Arztverzeichnis und wird vor Veröffentlichung mit der Praxis abgestimmt.