Barbara Bäßler Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie · Annaberg-Buchholz

Kosten und Abrechnung

Behandlung auf Kassenkarte.

Drei unabhängige Verzeichnisse bestätigen: Diese Praxis ist für gesetzliche Krankenkassen zugelassen. Auch privat Versicherte und Selbstzahler können sich anmelden.

01

Mit der Gesundheitskarte

Ist Ihr Kind gesetzlich versichert, übernimmt die Kasse die Behandlung vollständig. Sie bringen die Gesundheitskarte mit, die Praxis rechnet direkt mit der Kasse ab. Für Ihre Familie entstehen keine Kosten.

02

Bei privaten Verträgen

Private Krankenversicherungen erstatten Psychotherapie bei einer approbierten Therapeutin in der Regel. Umfang und Höhe hängen vom Tarif ab. Ein kurzer Anruf bei Ihrer Versicherung vor dem ersten Termin schafft Klarheit. Beamte klären die Erstattung mit ihrer Beihilfestelle.

03

Wer selbst zahlt

Auch ohne Versicherungsleistung ist eine Behandlung möglich. Fragen zu Umfang und Kosten besprechen Sie direkt mit der Praxis, bevor die Therapie beginnt.

Der Antrag gehört dazu

Ein Formularweg, den die Praxis kennt.

Vor der Behandlung steht ein Antrag. Nach den ersten Sitzungen stellt die Therapeutin den Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse. Das ist der reguläre Weg bei der Verhaltenstherapie und kein Sonderfall dieser Praxis.

Sie müssen dieses Verfahren nicht allein durchlaufen. Die Praxis sagt Ihnen, welche Unterlagen wann gebraucht werden.

Hilfreich beim ersten Anruf: Nennen Sie gleich Ihre Versicherungsart. Dann weiß die Praxis sofort, welcher Weg für Sie gilt.

Der Ablauf im Detail

Noch Fragen zur Abrechnung

Sagen Sie am Telefon, wie Sie versichert sind.

Gesetzlich, privat oder ohne Versicherungsleistung: Ein Satz genügt, und die Praxis nennt Ihnen den passenden Weg.

Anrufen: 03733 687 46 73 Alle Kontaktdaten