Kosten und Abrechnung
Behandlung auf Kassenkarte.
Drei unabhängige Verzeichnisse bestätigen: Diese Praxis ist für gesetzliche Krankenkassen zugelassen. Auch privat Versicherte und Selbstzahler können sich anmelden.
Mit der Gesundheitskarte
Ist Ihr Kind gesetzlich versichert, übernimmt die Kasse die Behandlung vollständig. Sie bringen die Gesundheitskarte mit, die Praxis rechnet direkt mit der Kasse ab. Für Ihre Familie entstehen keine Kosten.
Bei privaten Verträgen
Private Krankenversicherungen erstatten Psychotherapie bei einer approbierten Therapeutin in der Regel. Umfang und Höhe hängen vom Tarif ab. Ein kurzer Anruf bei Ihrer Versicherung vor dem ersten Termin schafft Klarheit. Beamte klären die Erstattung mit ihrer Beihilfestelle.
Wer selbst zahlt
Auch ohne Versicherungsleistung ist eine Behandlung möglich. Fragen zu Umfang und Kosten besprechen Sie direkt mit der Praxis, bevor die Therapie beginnt.
Der Antrag gehört dazu
Ein Formularweg, den die Praxis kennt.
Vor der Behandlung steht ein Antrag. Nach den ersten Sitzungen stellt die Therapeutin den Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse. Das ist der reguläre Weg bei der Verhaltenstherapie und kein Sonderfall dieser Praxis.
Sie müssen dieses Verfahren nicht allein durchlaufen. Die Praxis sagt Ihnen, welche Unterlagen wann gebraucht werden.
Hilfreich beim ersten Anruf: Nennen Sie gleich Ihre Versicherungsart. Dann weiß die Praxis sofort, welcher Weg für Sie gilt.
Der Ablauf im DetailNoch Fragen zur Abrechnung
Sagen Sie am Telefon, wie Sie versichert sind.
Gesetzlich, privat oder ohne Versicherungsleistung: Ein Satz genügt, und die Praxis nennt Ihnen den passenden Weg.