Kosten und Abrechnung
Gut geklärt, bevor es losgeht.
Psychotherapie ist eine Leistung, deren Kosten in vielen Fällen übernommen werden. Wie das in dieser Praxis konkret läuft, klären Sie am besten beim ersten Kontakt.
Stand dieser Seite
Noch in Abstimmung
Die Abrechnungsmodalitäten dieser Praxis werden vor Veröffentlichung dieser Website mit der Praxis abgestimmt*. Deshalb finden Sie hier bewusst keine Aussage dazu, ob direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet wird.
Was diese Seite stattdessen kann: Sie erklärt die üblichen Wege und sagt Ihnen, welche Fragen Sie beim ersten Telefonat stellen sollten.
Grundlagen
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist ein anerkanntes Richtlinienverfahren. Ob und wie die Kosten übernommen werden, hängt von zwei Dingen ab: von der Abrechnungsform der Praxis und davon, wie Sie oder Ihr Kind versichert sind.
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Weg 1
Kassenzulassung
Hat eine Praxis einen Kassensitz, rechnet sie direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Versicherte zahlen dann in der Regel nichts selbst.
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Weg 2
Kostenerstattung
Hat eine Praxis keinen Kassensitz, können gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung beantragen (§ 13 Abs. 3 SGB V). Der Antrag geht an die eigene Krankenkasse und sollte vor Beginn der Behandlung gestellt werden.
Welcher Weg in dieser Praxis gilt, wird derzeit mit der Praxis abgestimmt*. Beim ersten Anruf lässt sich das in wenigen Minuten klären.
Privat versichert, Beihilfe, selbstzahlend
Fragen Sie vorher nach.
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten Psychotherapie in vielen Fällen. Umfang und Bedingungen stehen in Ihrem Vertrag. Ein kurzer Anruf bei Ihrer Versicherung vor dem ersten Termin schafft Klarheit.
Wenn Sie die Kosten selbst tragen möchten, besprechen Sie Umfang und Konditionen direkt mit der Praxis, bevor die Behandlung beginnt.
Vorbereitung
Drei Fragen fürs erste Telefonat.
- Wie rechnet die Praxis ab: direkt mit der Krankenkasse oder über Kostenerstattung?
- Was muss ich vor Beginn bei meiner Krankenkasse oder Versicherung klären?
- Welche Unterlagen soll ich zum ersten Termin mitbringen?
Sie erreichen die Praxis unter 0151 20216731. Termine gibt es nach Vereinbarung.