KAPITEL 02 · KOSTEN
Drei unabhängige Quellen bestätigen die Zulassung für gesetzliche Krankenkassen, eine davon amtlich. Behandlungssuche ohne Kostenängste fängt bei so einem Befund an.
Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sind Richtlinienverfahren. Nach dem genehmigten Antrag übernimmt die Kasse die Behandlung.
Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Die Erstattungsregeln stehen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Honorar und Rhythmus werden direkt in der Praxis vereinbart, ohne Versicherung dazwischen.
Über den Ablauf beim Kassenantrag
Der Weg zur Kassenbehandlung ist geregelt: Im Erstgespräch entsteht die Indikation. Der Behandlungsbericht geht mit Ihrem Unterschriftsbogen an die Krankenkasse, die Genehmigung eröffnet die Behandlung. Die Praxis füllt ihren Teil aus und begleitet die Fristen.
Für Kinder und Jugendliche gilt derselbe Rahmen, Anträge werden wegen der besonderen Dringlichkeit oft rasch bearbeitet.
KAPITEL 03
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