Kosten und Abrechnung
Keine Hürde beim Geld.
Diese Praxis rechnet mit gesetzlichen Krankenkassen ab, mit privaten Versicherungen, mit der Beihilfe und mit Selbstzahlern. Für jede Versicherungsart gibt es einen Weg.
Mit der Kassenkarte
Gesetzlich Versicherte zahlen nichts aus eigener Tasche. Die Kasse übernimmt die Behandlung, nachdem die Therapeutin einen Antrag gestellt hat. Die Gesundheitskarte kommt zum ersten Termin mit.
Der Vertrag entscheidet.
Private Versicherungen erstatten je nach Vertrag. Was Ihr Vertrag vorsieht, erfahren Sie bei Ihrer Versicherung, am besten vor dem ersten Termin. Für Beihilfeberechtigte gelten die Regeln des jeweiligen Landes.
Sie zahlen selbst, die Kasse erstattet.
Selbstzahler vereinbaren Umfang und Kosten direkt mit der Praxis. Das Verzeichnis nennt außerdem die Kostenerstattung: In begründeten Fällen erstattet die gesetzliche Kasse eine Behandlung außerhalb des regulären Verfahrens.
Der einfachste Anfang
Die Versicherungsart entscheidet über den Weg.
Gesetzlich, privat, Beihilfe oder selbst gezahlt: Die Abrechnung unterscheidet sich je nach Versicherungsart. An der Therapie ändert das nichts.
Wer seine Versicherungsart gleich beim ersten Anruf nennt, bekommt sofort die passende Auskunft. Die Praxis sagt, welche Unterlagen sie braucht und welcher Schritt als Nächstes kommt.
Alle KontaktdatenZur Kostenerstattung
Wenn die Kasse nachträglich zahlt.
Kostenerstattung heißt: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Behandlung nachträglich, wenn sie selbst keinen zeitnahen Platz anbieten konnte. Das Verfahren braucht einen Antrag und etwas Geduld.
Ob dieser Weg für Ihre Familie in Frage kommt, hängt von Ihrer Kasse und Ihrer Situation ab. Schildern Sie Ihren Fall am Telefon, die Praxis kennt die Abläufe.