Die Kasse trägt mit, wenn der Antrag steht.
Drei unabhängige Quellen bestätigen die Zulassung für gesetzlich Versicherte, darunter die Psychotherapeutenkammer Hessen. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist ein Richtlinienverfahren.
Gesetzlich versichert
Erstgespräch, Behandlungsantrag, Genehmigung: danach trägt die Krankenkasse die Behandlung. Die Praxis füllt ihren Teil aus.
Privat versichert
Rechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten, einreichbar bei Ihrer privaten Versicherung.
Selbstzahler
Direkte Vereinbarung von Honorar und Rhythmus in der Praxis, ohne Versicherung dazwischen.
In welcher Sprache auch immer behandelt wird: Der Abrechnungsweg ist derselbe. Klärung im Detail beim Erstkontakt.*
Kostenfrage stellen
Telefon: 06033 3680127
* Angaben werden vor Veröffentlichung mit der Praxis abgestimmt.