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Richtlinienverfahren

Zwei Wege durch die Richtlinienpsychotherapie.

Die Praxis führt beide tiefenpsychologischen Richtlinienverfahren, jeweils für Kinder und Jugendliche. Zwei Portale listen beide Verfahren, einschließlich der Einstufung für das jüngere Publikum.

Analytische Psychotherapie

Die analytische Psychotherapie ist das intensivere der beiden Verfahren. Sie findet häufiger pro Woche statt und ist auf einen längeren Zeitraum angelegt. Gedacht für Fälle, in denen sich Muster über Jahre gezogen haben und Zeit brauchen, um sich zu legen.

Bei Kindern und Jugendlichen spricht vieles über Bilder und Spielen statt über lange Deutungen. Der analytische Rahmen bietet dafür Raum und Beständigkeit: derselbe Termin, derselbe Raum, über Wochen und Monate.

Tiefenpsychologisch fundiert

Das tiefenpsychologisch fundierte Verfahren ist das fokussiertere. Weniger Termine pro Woche, ein klarerer Zielfokus, meist über einen kürzeren Gesamtzeitraum. Geeignet, wenn ein umrissenes Thema im Vordergrund steht.

Auch dieses Verfahren gehört zu den Richtlinienverfahren. Eine Behandlung darüber rechnet die gesetzliche Krankenkasse ab, sofern ein Behandlungsantrag genehmigt ist.

Vom ersten Anruf bis zum Antrag

Schritt 01
Anruf in der Praxis. Es geht um das Anliegen, das Alter des Kindes und um erste Fragen zur Terminlage.
Schritt 02
Erstgespräch. Eltern und Kind lernen die Praxis kennen, es wird geklärt, ob und in welchem Verfahren behandelt wird.
Schritt 03
Antrag bei der Krankenkasse. Die Praxis bereitet den Bericht vor, die Kasse genehmigt den Behandlungsumfang.
Schritt 04
Behandlung. Regelmäßige Termine nach dem genehmigten Umfang, mit Zwischenberichten an die Kasse.

Termine gibt es nach Vereinbarung, am besten telefonisch.*

Fragen zum Verfahren

06747 9538087

Das Praxiselefon nimmt Terminfragen entgegen und nennt die freien Kapazitäten.