Marieluise Heim-Berger Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie · Freiburg-Herdern

Die Verfahren

Verstehen, was dahinter liegt.

Zwei anerkannte Richtlinienverfahren für Kinder und Jugendliche. Beide werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Richtlinienverfahren

Zwei Verfahren, zwei Zeiträume.

  • Analytische Psychotherapie

    Das gründlichere der beiden Verfahren. Es geht den Ursachen nach, die oft weit zurückliegen, und braucht Zeit: Eine analytische Behandlung läuft über viele Monate, manchmal länger.

    Kinder bringen ihre Themen ins Spiel und in Bilder, Jugendliche ins Gespräch. In der Beziehung zur Therapeutin zeigt sich, was ein Kind beschäftigt, und dort kann es bearbeitet werden.

  • Tiefenpsychologisch fundierte Therapie

    Das kürzere Verfahren. Es nimmt sich einen aktuellen Konflikt oder ein akutes Problem vor und arbeitet daran in einem begrenzten Zeitraum.

    Der Blick geht ebenfalls unter die Oberfläche, bleibt aber bei dem Thema, das jetzt drückt. Für viele Anliegen reicht dieser Rahmen aus.

Einzeln oder gemeinsam

Auch in der Gruppe möglich.*

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat für diese Praxis beide Verfahren genehmigt, als Einzel- und als Gruppentherapie.* In einer Gruppe üben Kinder und Jugendliche aneinander, was allein schwerfällt: sich mitteilen, zuhören, einen Konflikt austragen.

Ob aktuell eine Gruppe läuft und für wen sie passt, klären Sie am einfachsten telefonisch.

* Angaben werden vor Veröffentlichung mit der Praxis abgestimmt.

Bewaldete Hügelketten im hellen Dunst

Die Entscheidung

Die ersten Termine entscheiden über das Verfahren.

Jede Behandlung beginnt mit einer Sprechstunde und anschließenden probatorischen Sitzungen. Dort lernt die Therapeutin Ihr Kind kennen. Es wird klar, welches Verfahren passt und welcher Rahmen sinnvoll ist.

Erst danach stellt die Praxis den Antrag bei der Krankenkasse. Sie müssen vorher nichts beantragen und nichts bezahlen, wenn Sie gesetzlich versichert sind.

Der Ablauf im Detail