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Seite 3 · Die Verfahren

Zwei Richtlinien, beide für Kinder.

Das Verzeichnis listet wörtlich drei Einträge: Analytische Psychotherapie für Kinder und Jugendliche. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Und dieselbe tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie noch einmal ausdrücklich für Kinder und Jugendliche. Hinter den drei Zeilen stehen zwei Richtlinienverfahren.

Beide werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen und unterscheiden sich im Setting, weniger im Ziel.

A

Analytische Psychotherapie, Kinder und Jugendliche

Mehr Termine pro Woche, längerer Gesamtzeitraum. Der Rahmen bleibt stabil: gleiche Zeit, gleicher Raum, Woche für Woche. Kinder gewinnen darin eine Verlässlichkeit, die viele sonst selten erleben.

B

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Weniger Termine, klarerer Fokus, meist kürzerer Verlauf. Ausdrücklich auch für Kinder und Jugendliche ausgewiesen, was längst nicht jede Praxis führt.

Welches Verfahren passt, entscheidet sich im Erstgespräch: Alter des Kindes, Anliegen, Alltag. Die Praxis berät dazu am Telefon und im Termin.

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Und der Antrag?

Kassenpatienten brauchen einen genehmigten Behandlungsantrag. Der Weg sieht bei beiden Verfahren gleich aus: Erstgespräch in der Praxis, Bericht an die Kasse, Genehmigung, dann laufen die Termine im genehmigten Umfang. Die Praxis begleitet Familien durch diese Schritte.

Wer privat versichert ist oder als Selbstzahler kommt, vereinbart den Umfang direkt mit der Praxis.*

Beratung zum Verfahren

02251 124247

Das Telefon entscheidet nichts, es ordnet. Danach kommt das Erstgespräch.