Kosten und Abrechnung
Die Abrechnung steht noch nicht endgültig fest.
Drei aktuelle Verzeichnisse führen diese Praxis für gesetzliche und private Kassen. Ein älterer Datensatz widerspricht. Diese Seite legt den Befund mit allen Quellen offen.
Nr. 1 · Die Quellenlage
Der Befund aus den Verzeichnissen.*
- arzt-auskunft.de
- „Kasse (sowie Privat und Selbstzahler)"Aktueller Live-Abruf vom 17.08.2026.
- aerzte.de
- „Alle Krankenkassen werden akzeptiert"Zweite unabhängige Quelle, Live-Abruf vom 17.08.2026.
- psychotherapeuten
suche.de - Gesetzliche und private KassenDritte unabhängige Quelle, Live-Abruf vom 17.08.2026.
- Älterer Datensatz
- Nur privat und selbstzahlerEin importierter Eintrag ohne Datum. Er widerspricht allen drei aktuellen Quellen.
Drei unabhängige, aktuelle Quellen gegen einen älteren Eintrag: Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass diese Praxis gesetzlich und privat abrechnet. Eine Garantie ist das nicht. Deshalb steht auf dieser Website keine Abrechnungsbehauptung, sondern eine Bitte: Klären Sie es, bevor Sie sich festlegen.*
* Die Abrechnungslage wird vor Veröffentlichung telefonisch mit der Praxis verifiziert. Danach wird diese Seite auf den bestätigten Stand gesetzt.
Nr. 2 · Die drei Wege
Was jeder Weg für Sie bedeutet.
Unabhängig davon, wie die Praxis am Ende abrechnet: Diese drei Wege gibt es grundsätzlich. Welcher für Sie gilt, hängt von Ihrer Versicherung und vom bestätigten Status der Praxis ab.*
Gesetzlich versichert
Besteht eine Kassenzulassung, läuft die Behandlung über die Gesundheitskarte Ihres Kindes. Nach den ersten Sitzungen wird der Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Ob das hier gilt, sagt Ihnen die Praxis am Telefon.*
Privat versichert und Beihilfe
Private Versicherungen und die Beihilfe erstatten Psychotherapie in der Regel nach den Gebührenordnungen. Die Höhe hängt vom Tarif ab. Ein Anruf bei Ihrer Versicherung vor dem ersten Termin schafft Klarheit.
Selbst gezahlt
Wer die Behandlung selbst trägt, erfährt Umfang und Kosten vor dem Beginn. Fragen Sie bei der Anmeldung direkt danach.
Wenn die Versicherungsart unklar ist
Halten Sie beim Anruf die Versichertenkarte bereit. Anhand der Karte kann die Praxis den richtigen Weg sofort einordnen.
Verbindlich wird es am Telefon.
Nennen Sie bei der Anmeldung Ihre Versicherungsart und fragen Sie, wie die Praxis abrechnet. Sie erhalten eine verbindliche Auskunft, bevor ein Termin vereinbart wird.
0177 8705298, montags bis freitags 7 bis 20 Uhr, samstags 7 bis 15 Uhr. Auch per SMS möglich.
Warum diese Seite vorsichtig formuliert: Die Antwort auf die Kostenfrage entscheidet darüber, ob Familien überhaupt anrufen. Eine falsche Zusage wäre schlimmer als eine ehrliche Vorabinfo. Deshalb steht hier nur, was Quellen hergeben, und der Rest wird geklärt, bevor es zählt.
Nr. 3 · Der nächste Schritt
Eine Minute am Telefon ersetzt jede Vermutung.
Anruf oder SMS. Sagen Sie kurz, wie Sie versichert sind, und fragen Sie nach der Abrechnung. Die Praxis klärt den Rest.
Für alles, was nicht warten darf.
Die Praxis ist kein Krisendienst. In akuten Notlagen wählen Sie den Notruf 112.
Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222. Kinder und Jugendliche: 116 111.