Richtlinienverfahren
Diese Praxis arbeitet mit Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche. Der Beleg trägt ein Siegel: das offizielle Verzeichnis der Psychotherapeutenkammer Hessen, ergänzt durch den Berufsverband DPtV und drei weitere Portale.
Die Kammer fasst es in einen Bogen: ein umfassendes Spektrum von ADHS bis Zwangsstörungen. Das Berufsverzeichnis DPtV führt die einzelnen Felder aus:*
Die Aufschlüsselung stammt aus einer Quelle (DPtV), die grobe Spannweite bestätigt die Kammer unabhängig. Was im Einzelfall behandelt wird, entscheidet die Diagnostik im Erstgespräch.
Verhaltenstherapie nimmt auseinander, was zusammenhängt: ein Verhalten, ein Gedanke, eine Folge. Bei Kindern passiert das überwiegend spielerisch und über Übungen, bei Jugendlichen zunehmend im direkten Gespräch. Eltern lernen dazu, wie sie zu Hause begleiten, ohne zu therapeutisieren.
Der Rahmen ist gesetzlich geregelt: Richtlinienverfahren heißt, die Sitzungen werden über die Kasse abgerechnet, sobald der Behandlungsantrag genehmigt ist. Privat Versicherte und Selbstzahler vereinbaren den Weg direkt mit der Praxis.
