Richtlinienverfahren
Die Kammer Hessen führt das Verfahren als Fachkunde, das Fachverzeichnis als Richtlinienverfahren: tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Kinder und Jugendliche. Beide Quellen meinen dieselbe Arbeit, und die Grundlage dafür ist die Approbation, die hier ausgerechnet von der Approbationsstelle selbst bestätigt wird.
Die Kammer listet insgesamt 27 Themen, von Angststörungen über ADHS und Autismus bis Bulimie, Depression, Panikstörung, PTBS und Zwang. Eine so breite kammergeführte Liste ist ein Signal: Seltene Anliegen müssen hier nicht abgewiesen werden, sie werden geprüft.*
Ob ein konkretes Anliegen in Behandlung genommen wird, entscheidet das Erstgespräch. Die Liste ist eine Landkarte, keine Zusage im Einzelfall.
Als Richtlinienverfahren läuft die Behandlung über den genehmigten Antrag bei der Krankenkasse. Die Praxis bereitet den Bericht vor, die Kasse genehmigt den Umfang, dann finden die Stunden regelmäßig statt.* Privatversicherte und Selbstzahler vereinbaren den Weg direkt.

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Per SMS oder im Gespräch, dienstags und donnerstags in der Mittagspause.*