Richtlinienverfahren
Mehrere Quellen übereinstimmend: Verhaltenstherapie als Richtlinienverfahren, dazu die Schematherapie als weiterentwickeltes, tiefgreifendes Verfahren. Behandelt werden Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 11 Jahren.
Schematherapie sucht die Grundmuster hinter wiederkehrenden Problemen: alte Überzeugungen aus der Kindheit, die heute im Weg stehen. Sie arbeitet mit konkreten Methoden, aber auch mit der Beziehung selbst als Übungsfeld. Gerade bei Persönlichkeits- und Essstörungen oder chronischen Depressionen gilt sie als wirksame Erweiterung der Verhaltenstherapie.
Behandelte Felder laut mehreren Quellen: Angststörungen, Depression, Zwangsstörungen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Autismus, perinatale und postpartale Themen sowie Trauer.
Alle vier geprüften Quellen bestätigen die Kassenzulassung, dazu Beihilfe- und Privatabrechnung laut Verzeichnis. Die klarste Kassenlage dieser Welle.
Englisch als Behandlungssprache ist mehrfach verzeichnet, für internationale Familien im Taunus ein klares Plus.

Verfahren besprechen
Das Erstgespräch entscheidet zwischen Einzel- und Gruppen setting.