Gesetzliche Krankenkassen
Gesetzlich versichert.
Beide Verfahren dieser Praxis sind Richtlinienverfahren. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten, auch für Sprechstunde und Probatorik.
Voraussetzung ist ein Antrag, den die Therapeutin nach den ersten Sitzungen bei der Kasse stellt.