Der Anfang ist überall derselbe.
Der Weg in eine Verhaltenstherapie folgt einer festen Ordnung. Diese Schritte gelten für das Richtlinienverfahren allgemein. Wie die Praxis sie im Einzelnen handhabt, erfahren Sie am Telefon.
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01
Das Telefonat mit der Praxis
Schildern Sie kurz, worum es geht, und nennen Sie Ihre Versicherungsart. Mehr braucht es für den Anfang nicht. Die Telefonzeiten finden Sie weiter unten.*
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02
Das erste Treffen
In der psychotherapeutischen Sprechstunde wird geklärt, ob eine Behandlung sinnvoll ist und welches Verfahren passt. Eltern kommen bei Kindern mit, Jugendliche dürfen auch allein herein.
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03
Erste Sitzungen, noch ohne Antrag
In wenigen probatorischen Sitzungen lernen sich Kind und Therapeutin kennen. Erst danach fällt die Entscheidung, ob und wie es weitergeht.
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04
Der Schritt zur laufenden Therapie
Läuft die Therapie über eine Krankenkasse, folgt jetzt der Antrag an die Kasse. Nach der Zusage startet die Behandlung mit einem festen wöchentlichen Termin.
Die Zeiten dieser Praxis.*
Sprechzeiten
- Montag
- 11 – 18 Uhr
- Dienstag
- 10 – 18 Uhr
- Mittwoch
- 10 – 19 Uhr
- Donnerstag
- 10 – 12 Uhr
- Freitag
- 11 – 17 Uhr
Telefonzeiten
- Montag
- 8 – 11:20 Uhr und 12 – 13 Uhr
- Dienstag
- 12 – 13 Uhr
- Mittwoch
- 12 – 13 Uhr
- Donnerstag
- 12 – 13 Uhr
- Freitag
- 12 – 15 Uhr
Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Am sichersten erreichen Sie die Praxis in den Telefonzeiten oben.*
* Angaben stammen aus einem Verzeichnis und werden vor Veröffentlichung mit der Praxis abgestimmt. Die Zuordnung der Freitag-Zeit 12 – 15 Uhr wird ebenfalls abgestimmt.
Kapitel 04
Was über die Kosten bekannt ist.
Die öffentlichen Angaben widersprechen sich. Was das für Sie bedeutet, steht auf der Kosten-Seite.