Kosten
Kosten und Zahlwege.
Die Praxis ist für die gesetzlichen Krankenkassen zugelassen und rechnet über die Versichertenkarte ab. Auch privat Versicherte und Familien, die selbst zahlen, können behandelt werden.
Gesetzlich Versicherte zahlen keinen Anteil.
Gesetzlich Versicherte zahlen für die Behandlung keinen Anteil. Zum ersten Termin gehört die Versichertenkarte. Die Abrechnung läuft direkt zwischen Praxis und Krankenkasse.
Weil beide Verfahren der Praxis Richtlinienverfahren sind, trägt die Kasse die Kosten nach Zusage vollständig.
Die Versichertenkarte
Die Karte Ihres Kindes kommt zum ersten Termin mit. Mehr Unterlagen braucht es für den Anfang nicht.
Wenn eine private Versicherung zahlt.
Privat versicherte Familien reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung ein. Wie hoch die Erstattung ausfällt, hängt vom Tarif ab. Ein Anruf bei der Versicherung vor dem ersten Termin schafft Klarheit.
Für Beamtinnen und Beamte kommt die Beihilfe in Frage. Auch hier gilt: die Stelle vorher fragen, welche Unterlagen sie benötigt.
Wenn keine Versicherung zahlt.
Eine Behandlung ist auch möglich, wenn keine Versicherung zahlt. Höhe und Rahmen der Kosten besprechen Sie direkt mit der Praxis, am besten schon im ersten Telefonat.
Gut zu wissen
Warum ein Antrag nötig ist.
Bei den gesetzlichen Kassen beginnt eine Therapie erst nach einem bewilligten Antrag. Die Praxis bereitet ihn vor, die Kasse entscheidet. Das dauert seine Zeit, und es ist der normale Weg. Welche Schritte bis dahin liegen, steht auf der Seite Ablauf.
Die Angaben zur Zulassung stammen aus öffentlichen Verzeichnissen. Sie werden vor Veröffentlichung mit der zuständigen Kammer gegengeprüft.