Kosten und Abrechnung
Zwei Quellen nennen die Kassenzulassung.
Zwei aktuell geprüfte Verzeichnisse bestätigen: Diese Praxis rechnet mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen ab und behandelt auch Selbstzahlende.* Ein älterer Datenbestand widerspricht dem. Vor Veröffentlichung dieser Website wird die Praxis angerufen und gefragt.
Nach Versicherungsart
Der Stand der Angaben.*
- Gesetzlich versichert
- Laut zwei Verzeichnissen über die Versichertenkarte abrechenbar*
- Privat versichert
- Laut den Verzeichnissen möglich*
- Selbst gezahlt
- Laut den Verzeichnissen möglich*
Stimmt der Befund, läuft es für gesetzlich versicherte Familien einfach: Die Kasse trägt die Behandlung, Eltern bringen zum ersten Termin die Versichertenkarte mit. Privat Versicherte und Selbstzahlende klären die Erstattung mit ihrer Versicherung beziehungsweise direkt mit der Praxis.
* Angaben werden vor Veröffentlichung mit der Praxis abgestimmt.
Offener Punkt
Warum hier ein Sternchen steht.
Die beiden aktuellen Verzeichnisse sagen: Kassenzulassung vorhanden. Ein älterer Datenbestand behauptet das Gegenteil. Diese Website zeigt den Widerspruch offen.
Die verbindliche Antwort gibt es an einer Stelle: in der Praxis selbst. Fragen Sie beim ersten Anruf kurz danach, oder warten Sie auf die bestätigte Fassung dieser Seite.