Möglichkeit A
Mit Kassenzulassung.
Laut einem Fachverzeichnis rechnet die Praxis mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Dann trägt die Kasse die Behandlung nach genehmigtem Antrag.
Kosten & Abrechnung
Zur Abrechnung dieser Praxis liegen widersprüchliche Angaben vor. Diese Seite zeigt beide Wege auf, damit Sie auf den Erstkontakt vorbereitet sind.
Möglichkeit A
Laut einem Fachverzeichnis rechnet die Praxis mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Dann trägt die Kasse die Behandlung nach genehmigtem Antrag.
Möglichkeit B
Laut einem anderen Verzeichnis behandelt die Praxis nur Privatversicherte und Selbstzahler. Rechnungen laufen dann über Ihre Versicherung oder direkt.
Eine kurze Nachfrage bei der Praxis klärt, welcher Weg für Sie gilt. Diese Website übernimmt bewusst keine der beiden Quellenangaben als Fakt. Das ist ungewöhnlich, aber ehrlich.*
Hilfreich zu wissen
Verhaltenstherapie gehört zu den Richtlinienverfahren. Gesetzlich Versicherte haben bei verhaltenstherapeutischer Behandlung grundsätzlich Anspruch auf Prüfung eines Kassenantrags, unabhängig davon, welche Praxis Sie anrufen.
Abrechnung klären
Rufen Sie an: 0271 7701663
* Angaben werden vor Veröffentlichung mit der Praxis abgestimmt.