Kirsten Heymer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie · Bochum
Kosten und Erstattung

Das Geld ist der einfache Teil.

Für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche entstehen keine Kosten. Die Krankenkasse trägt Sprechstunde, Probatorik und Therapie vollständig.

GKV: keine EigenleistungPKV und Beihilfe: tarifabhängigSelbstzahler willkommen

01 · Gesetzlich versichert

Die Kasse trägt die Behandlung.

SprechstundeProbatorikTherapie

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung in dieser Praxis. Das gilt für die Sprechstunde am Anfang, für die Probatorik und für die Therapie selbst. Eltern zahlen nichts dazu.

Voraussetzung ist der Antrag, den die Praxis nach der Probatorik bei der Kasse stellt. Bis dahin läuft alles im Rahmen der Sprechstunde, die ebenfalls von der Kasse getragen wird.

Eine Überweisung vom Kinderarzt oder Psychiater brauchen Sie nicht. Die Versichertenkarte Ihres Kindes genügt.

02 · Privat versichert

Erstattung hängt vom Tarif ab.

Private KrankenversicherungBeihilfe

Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten die Behandlung in der Regel. Die Bedingungen stehen im jeweiligen Tarif: wie viele Stunden, zu welchem Satz, ab wann.

Ein Anruf bei Ihrer Versicherung vor dem ersten Termin schafft Klarheit. Fragen Sie nach der Erstattung für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei einer approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin.

03 · Selbstzahler

Auch ohne Kassenleistung möglich.

SelbstzahlerKonditionen im Gespräch

Selbstzahlerinnen und Selbstzahler können sich ebenfalls anmelden. Umfang und Konditionen klären Sie direkt mit der Praxis, bevor die Behandlung beginnt. Rufen Sie dazu einfach an.

04 · Klärung

Ein Anruf beantwortet die Restfragen.

0234 / 58821922Bochum-Weitmar

0234 / 58821922
Dipl.-Soz. Päd. Kirsten Heymer
Hattinger Straße 225
44795 Bochum-Weitmar

Nennen Sie am Telefon Ihre Versicherungsform. Die Praxis sagt Ihnen, was in Ihrem Fall zu beachten ist.