Das Geld ist der einfache Teil.
Für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche entstehen keine Kosten. Die Krankenkasse trägt Sprechstunde, Probatorik und Therapie vollständig.
Die Kasse trägt die Behandlung.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung in dieser Praxis. Das gilt für die Sprechstunde am Anfang, für die Probatorik und für die Therapie selbst. Eltern zahlen nichts dazu.
Voraussetzung ist der Antrag, den die Praxis nach der Probatorik bei der Kasse stellt. Bis dahin läuft alles im Rahmen der Sprechstunde, die ebenfalls von der Kasse getragen wird.
Eine Überweisung vom Kinderarzt oder Psychiater brauchen Sie nicht. Die Versichertenkarte Ihres Kindes genügt.
Erstattung hängt vom Tarif ab.
Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten die Behandlung in der Regel. Die Bedingungen stehen im jeweiligen Tarif: wie viele Stunden, zu welchem Satz, ab wann.
Ein Anruf bei Ihrer Versicherung vor dem ersten Termin schafft Klarheit. Fragen Sie nach der Erstattung für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei einer approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin.
Auch ohne Kassenleistung möglich.
Selbstzahlerinnen und Selbstzahler können sich ebenfalls anmelden. Umfang und Konditionen klären Sie direkt mit der Praxis, bevor die Behandlung beginnt. Rufen Sie dazu einfach an.
Ein Anruf beantwortet die Restfragen.
Nennen Sie am Telefon Ihre Versicherungsform. Die Praxis sagt Ihnen, was in Ihrem Fall zu beachten ist.