Richtlinienverfahren
Die Kammer und ein zweites Verzeichnis führen dieselbe Angabe: Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche, im Einzelsetting. Kein Mosaik aus Zusatzverfahren, ein Verfahren, konsequent angewendet.
Als Verhaltenstherapeutin ist die Praxis erwartbar nicht im VAKJP-Verzeichnis, dem Fachverband der analytisch arbeitenden Kollegen. Das ist kein Makel, nur die richtige Schublade.
Sie beginnt mit einer genauen Bestandsaufnahme: Wann tritt das Problem auf, was geht ihm voraus, was folgt darauf. Aus diesem Muster entstehen Ziele und kleine, prüfbare Schritte. Kinder üben über Rollenspiele, Belohnungspläne und konkrete Aufgaben, Jugendliche zunehmend über die Analyse ihrer eigenen Gedankenketten.
Der Vorteil für Familien: Der Fortschritt ist sichtbar. Nach jedem Abschnitt lässt sich sagen, was sich bewegt hat und was als Nächstes dran ist.
Gesetzliche Kasse
Behandlung nach genehmigtem Antrag.* Die Kammer führt die Kassenzulassung, eine zweite Quelle nennt sie nicht, schweigt aber auch nicht.
Privat / Selbstzahler
Kostenerstattung und Privatabrechnung sind kammerseitig mitgeführt.*
Setting
Einzeltherapie, zweifach belegt. Gruppenangebote sind nirgends dokumentiert.

Erstgespräch anfragen
Das Telefon ist bei dieser Praxis der stabilste Kanal, alle Quellen führen dieselbe Nummer.