
Kosten
Kosten und Erstattung.
Das Wichtigste zuerst: Diese Praxis ist eine Privatpraxis.*
Privatpraxis. Das bedeutet konkret:
Die Praxis rechnet nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.* Es gibt hier keine automatische Kostenübernahme über die Versichertenkarte.
Gesetzlich versicherte Familien können die Behandlung trotzdem in Anspruch nehmen, über das Kostenerstattungsverfahren.* Dabei übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn sie dem vorher zugestimmt hat. Der Weg ist beschrieben, aber er braucht einen Antrag und etwas Geduld.
* Angaben werden vor Veröffentlichung mit der Praxis abgestimmt.
Der Weg über die Krankenkasse.
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Anrufen und Lage schildern
Der erste Kontakt läuft über die Praxis, Telefon 030 / 50 95 82 68. Klären Sie dort, ob die Behandlung grundsätzlich in Frage kommt, bevor Sie etwas beantragen.
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Antrag bei der Krankenkasse stellen
Für das Kostenerstattungsverfahren stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag. Wichtig: Der Antrag muss vor Behandlungsbeginn stehen, nachträglich erstattet die Kasse in der Regel nichts.
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Auf die Entscheidung warten
Die Krankenkasse prüft den Antrag. Das dauert. Erst wenn die Zusage vorliegt, beginnt die Behandlung mit gesichertem Rahmen.
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Rechnungen einreichen
Häufig zahlen Familien die Rechnungen zunächst selbst und reichen sie bei der Kasse ein. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, wie sie das Verfahren handhabt, das ist von Kasse zu Kasse verschieden.
Privat versichert, Beihilfe oder selbst gezahlt.
Private Krankenversicherung
Privat Versicherte rechnen direkt mit der Praxis ab.* Ob und in welcher Höhe Ihr Tarif die Behandlung erstattet, klären Sie am besten vor Beginn mit Ihrer Versicherung.
Beihilfe und Heilfürsorge
Beihilfeberechtigte und Heilfürsorge-Berechtigte können die Behandlung über ihre Stelle abrechnen.* Auch hier gilt: vorab nachfragen, was übernommen wird.
Selbst zahlen
Die Behandlung lässt sich auch vollständig selbst finanzieren.* Über die Höhe der Kosten informiert Sie die Praxis am Telefon, bevor Sie sich entscheiden.
* Angaben werden vor Veröffentlichung mit der Praxis abgestimmt.
Fragen kostet nichts.
Die Abrechnungslage ist der Punkt, an dem Familien am häufigsten unsicher sind. Rufen Sie deshalb an, bevor Sie Anträge stellen oder Versicherungen anschreiben. In einem kurzen Gespräch lässt sich klären, welcher Weg für Ihre Situation der richtige ist.