Sigrid Lang Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie · Dortmund

Kosten und Abrechnung

Jede Kasse, ein geregelter Weg.

Diese Praxis rechnet mit den gesetzlichen Krankenkassen ab, behandelt Privatversicherte und nimmt Selbstzahler. Für jede Variante gibt es einen geregelten Weg.

Die drei Wege

So wird die Behandlung bezahlt.

  • 01

    Abrechnung über die Versichertenkarte

    Verhaltenstherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Nach der Sprechstunde und wenigen weiteren Sitzungen stellt die Praxis den Antrag auf Kostenübernahme. Die Karte Ihres Kindes bringen Sie zum ersten Termin mit.

  • 02

    Privatversicherte reichen die Rechnung ein

    Private Versicherungen erstatten Psychotherapie je nach Tarif. Ein kurzer Anruf bei Ihrer Versicherung vor dem ersten Termin zeigt, was Ihr Vertrag vorsieht.

  • 03

    Auf eigene Rechnung

    Selbstzahlerinnen und Selbstzahler sind ebenfalls möglich. Umfang und Kosten besprechen Sie mit der Praxis, bevor die Behandlung beginnt.

  • 04

    Ein kurzer Anruf

    Welcher Weg für Ihre Familie passt, klärt ein Telefonat in wenigen Minuten. Erreichen Sie die Praxis montags und freitags zwischen 10.50 und 12 Uhr.*

Bei gesetzlichen Kassen

Der Antrag gehört zum Verfahren.

Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen beginnt die Behandlung mit der psychotherapeutischen Sprechstunde. Danach folgen wenige probatorische Sitzungen, in denen die Therapeutin prüft, ob eine Therapie angezeigt ist und welches Verfahren passt.

Erst dann geht der Antrag an die Krankenkasse. Das ist der normale Weg bei einem Richtlinienverfahren, und er braucht etwas Geduld. Die Praxis bereitet die Unterlagen vor; Sie unterschreiben und bleiben über den Stand informiert.

Klären statt raten

Die Versicherungsart entscheidet.

0231 / 47 87 75 41

Telefonische Sprechzeit: Montag und Freitag, 10.50 bis 12 Uhr.* Sagen Sie kurz, wie Ihr Kind versichert ist. Dann ist schnell klar, welcher Weg passt.

Zur Kontaktseite