Kosten
Diese Praxis hat eine gesetzliche Zulassung, amtlich von der Psychotherapeutenkammer Hessen bestätigt. Für die meisten Familien heißt das: Die Behandlung kostet Sie kein eigenes Geld.
Abrechnung
Ist Ihr Kind gesetzlich versichert, läuft die Abrechnung über die Versichertenkarte. Eine Zuzahlung gibt es bei der Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen nicht.
Nach den ersten Sitzungen stellt die Praxis einen Antrag bei der Krankenkasse. Bewilligt die Kasse, ist die Behandlung vollständig übernommen.
Andere Versicherungsarten
Das Verzeichnis nennt neben der Kassenzulassung auch privat Versicherte und Selbstzahler.* Wie die Erstattung bei Ihrer privaten Versicherung oder Beihilfe läuft, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Konkrete Beträge nennt diese Website bewusst nicht: Es liegt keine verlässliche Quelle vor. Höhe und Rahmen der Kosten klären Sie im ersten Gespräch direkt mit der Praxis.
Vorab
Sagen Sie beim ersten Anruf, wie Ihr Kind versichert ist: gesetzlich, privat oder Beihilfe. Dann kann die Praxis gleich sagen, welcher Weg für Sie gilt.