Kosten und Erstattung
Das Kostenerstattungsverfahren, Schritt für Schritt.
Diese Praxis hat keinen Kassensitz. Gesetzlich Versicherte können sich hier nach aktueller Auskunftslage trotzdem behandeln lassen, wenn ihre Krankenkasse vorher zustimmt*. Diese Seite erklärt, wie das funktioniert und was es von Ihnen verlangt.
Was das Verfahren ist.
Therapeuten mit Kassensitz rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. Diese Praxis hat keinen Kassensitz, sie ist eine reine Privatpraxis.
Das Kostenerstattungsverfahren ist der gesetzlich vorgesehene Weg für genau diesen Fall. Die Rechtsgrundlage ist § 13 Absatz 3 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V): Gibt es keinen freien Platz bei einer Kassenpraxis, kann die Krankenkasse die Behandlung bei einer Praxis ohne Kassensitz genehmigen und die Kosten erstatten.
Wichtig ist die Reihenfolge: Erst der Antrag, dann die Genehmigung, dann die Behandlung. Wer vor dem Antrag beginnt, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Der eine Satz, der zählt
Sprechen Sie vor dem Beginn der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse. Die Praxis gibt Ihnen dabei Auskunft und sagt Ihnen, welche Angaben die Kasse üblicherweise braucht.
Fünf Schritte bis zur Erstattung.
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01
In der Praxis anrufen
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen und sagen Sie, dass Sie gesetzlich versichert sind. Die Praxis gibt Auskunft zum Verfahren und dazu, ob ein Behandlungsplatz in Frage kommt.
Telefon: 03327 789 58 72
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02
Bei der Krankenkasse den Antrag stellen
Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und sagen Sie, dass Sie eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V beantragen möchten. Viele Kassen haben dafür ein Formular.
Notieren Sie sich Datum und Namen Ihrer Ansprechperson. Das hilft bei Rückfragen.
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03
Die Fragen der Kasse beantworten
Die Kasse wird in der Regel wissen wollen, warum keine Kassenpraxis in Frage kommt. Üblich ist der Nachweis, dass Sie bei mehreren Kassentherapeuten in Ihrer Region keinen Platz bekommen haben.
Halten Sie fest, wen Sie wann gefragt haben. Eine schlichte Liste mit Namen und Daten genügt meist.
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04
Die Genehmigung abwarten
Die Kasse prüft den Antrag und antwortet schriftlich. Erst wenn die Zusage vorliegt, beginnt die Behandlung auf sicherem Boden.
Lehnt die Kasse ab, können Sie Widerspruch einlegen. Die Praxis kann Ihnen den weiteren Weg erklären, entscheiden muss ihn Ihre Krankenkasse.
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05
Behandeln lassen und Rechnungen einreichen
Nach der Genehmigung beginnt die Therapie. Üblich beim Kostenerstattungsverfahren: Sie begleichen die Rechnungen der Praxis zunächst selbst und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Wie die Praxis im Einzelnen abrechnet, erfahren Sie beim Anruf.
* Die Abrechnung dieser Praxis über das Kostenerstattungsverfahren stützt sich auf eine einzelne, inzwischen nicht mehr abrufbare Quelle (Stand der Auskunftslage: August 2026). Bitte bestätigen Sie diesen Punkt beim ersten Anruf. Angaben werden vor Veröffentlichung mit der Praxis abgestimmt.
Das Verfahren braucht Geduld
Ein Antrag, eine Prüfung, eine schriftliche Antwort: Das dauert. Planen Sie diese Zeit ein, statt auf einen schnellen Start zu hoffen.
Es gibt keinen Automatismus
Die Kostenübernahme ist keine Selbstverständlichkeit. Sie hängt von der Genehmigung Ihrer Krankenkasse ab. Diese Seite kann Ihnen das nicht abnehmen, nur erklären.
Sie müssen das nicht allein machen
Die Praxis kennt das Verfahren und gibt Auskunft. Ein Anruf genügt, um zu klären, ob und wie es bei Ihnen gehen kann.
Private Krankenversicherung und Beihilfe.
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten Psychotherapie in der Regel. Der Umfang hängt von Ihrem Vertrag ab. Ein kurzer Anruf bei Ihrer Versicherung vor dem ersten Termin schafft Klarheit.
Selbstzahlerinnen und Selbstzahler sind ebenfalls möglich. Fragen zu Umfang und Kosten klären Sie direkt mit der Praxis, bevor die Behandlung beginnt.
Erst anrufen, dann beantragen.
Klären Sie mit der Praxis, ob ein Platz in Frage kommt und was Ihre Krankenkasse voraussichtlich verlangt. Danach stellen Sie den Antrag.