Richtlinienverfahren
Verhaltenstherapie, einzeln oder in der Gruppe.
Die Praxis arbeitet mit Verhaltenstherapie, dem am besten untersuchten Richtlinienverfahren der gesetzlichen Kassen. Zwei Quellen bestätigen das Angebot, darunter das amtliche KV-Register, und beide führen ausdrücklich zwei Formen: die Einzeltherapie und die Gruppentherapie, jeweils für Kinder und Jugendliche.
Wie Verhaltenstherapie arbeitet
Verhaltenstherapie schaut auf das, was ein Kind tut, denkt und fühlt, und darauf, welche Zusammenhänge daraus entstehen. Aus einem Verhalten, das Schutz bietet, kann ein Muster werden, das im Weg steht. Therapie zerlegt solche Muster in handhabbare Teile und übt Alternativen ein, Schritt für Schritt, mit klaren Übungen.
Eltern erleben das als handwerklich: Es gibt Ziele, es gibt Zwischenschritte, und es gibt Fortschritte, die sich benennen lassen. Kinder erleben das oft als Übungen, die nach einer Weile tatsächlich wirken.
Wo Entspannung Teil des Plans ist, kommt das Handwerkszeug von den beiden amtlich genehmigten Zusatzverfahren dazu.
Einzel oder Gruppe
Die Einzeltherapie gehört einem Kind allein, mit Tempo und Themen, die zu ihm passen. Die Gruppentherapie bringt Kinder mit ähnlichen Themen zusammen. Dort lernen sie etwas, das Einzelsitzungen schwer vermitteln: dass andere mit denselben Schwierigkeiten kämpfen und dass sich Verhalten in der Gruppe anders üben lässt.
Welche Form passt, entscheidet sich in der Diagnostik und im Gespräch mit den Eltern.*
Von Antrag bis Sitzung
Kassenpatienten starten mit einem Behandlungsantrag: Erstgespräch, Bericht an die Krankenkasse, Genehmigung des Umfangs, dann laufen die Sitzungen. Die Praxis begleitet Familien durch jeden dieser Schritte. Privatversicherte und Selbstzahler vereinbaren den Weg direkt mit der Praxis.
Sprechzeiten: dienstags, donnerstags und freitags, jeweils Vormittag und Nachmittag. Alle Blöcke stehen auf der Kontaktseite.
Fragen zum Verfahren
Telefonzeiten Di und Do, 12 bis 13 Uhr. E-Mail an info@kjp-hubbuch.de geht auch.